David Staretz
Kann auch zu langsames Fahren bestraft werden?

Kann auch zu langsames Fahren bestraft werden?

Wir gehen den Fragen nach: Gibt es in Österreich tatsächlich eine Mindestgeschwindigkeit? Was ist in der StVO diesbezüglich festgelegt und sind auch Strafen vorgesehen?

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 21.04.2024

Die Strafen für Autofahrer, die Tempolimits ignorieren, wurden zuletzt Anfang März 2024 erneut angehoben. Unter gewissen Umständen ist gar die Beschlagnahmung und Enteignung eines Fahrzeugs möglich. Weniger bekannt ist allerdings die Tatsache, dass laut StVO auch ein zu langsames Fahren nicht erlaubt ist.

Der Begriff „Mindestgeschwindigkeit kommt zwar so nicht in der Straßenverkehrsordnung vor – trotzdem ist es möglich, dass zu langsames Fahren einen Verstoß gegen die StVO darstellt. Denn insbesondere auf Autobahnen kann eine unangepasste, zu geringe Geschwindigkeit nicht nur den Verkehrsfluss stören, sondern auch zu Unfällen führen.

Minimale Bauartgeschwindigkeit (Autobahn)

Die österreichische Gesetzgebung spricht nicht dezidiert von einer „Mindestgeschwindigkeit“. Sie schreibt aber vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf. Darüber hinaus gibt keine festgelegte Mindestgeschwindigkeit in absoluten Zahlen: In manchen Situationen ist es erforderlich, die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen. Beispielsweise bei stockendem Verkehr, Stau oder witterungsbedingter Sichtbehinderung (etwa starker Regen- oder Schneefall). Liegen allerdings keine zwingenden Gründe fürs „Langsamfahren“ vor, muss die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

Straßenverkehrsordnung: Nicht ohne zwingenden Grund zu langsam fahren

In Paragraph 20, Absatz 1 der StVO ist festgehalten: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Verkehrsschilder, die die Mindestgeschwindigkeit regeln

Vereinzelt gibt es auf Österreichs Straßen Verkehrsschilder, die die Mindestgeschwindigkeit für einen Streckenabschnitt vorgeben – außer wenn das aufgrund gewisser Umstände notwendig ist. Dabei gilt: Wer wegen der Eigenschaften des Fahrzeuges (z.B. wegen Bauart oder Ladung) nicht so schnell fahren kann, darf eine solche Straße auch nicht befahren.

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Beispiel für den Verstoß gegen die Mindestgeschwindigkeit (Autobahn)

Ein Autofahrer, der mit nur 50 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, weil er die Landschaft betrachten und genießen möchte, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h theoretisch erreichen kann. Bei normalen Verkehrs- und Wetterverhältnissen stellt er in dem Fall eine Behinderung (Gefährdung) für die übrigen Verkehrsteilnehmer dar und hat dafür keinen zwingenden Grund.

Diese Strafen können verhängt werden

  • Es gibt keine exakte Zahl oder einen Prozentwert, um wie viel die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit unterschritten werden darf. Zu viele unterschiedliche Situationen und Umstände sind denkbar, sodass die Einschätzung, ob die gewählte Geschwindigkeit zu langsam ist und den Verkehrsfluss behindert, den Exekutivbeamten obliegt.
  • Tatsächlich können also für zu langsames Fahren auch Strafen ausgesprochen werden, allerdings dürfte die Strafhöhe im Normalfall eher keine abschreckende Wirkung haben. Zudem sind verhängte Strafen für zu langsames Fahren in Österreich eher selten.

Regelung in der Schweiz

In der Schweiz werden derartige Vergehen folgendermaßen geregelt: Seit 1.1.2016 dürfen auf 3-spurigen Autobahnen die äußerste Spur nur mehr Fahrzeuge benutzen, die zumindest 100 km/h fahren dürfen. Womit „schwere Motorwagen“, also Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, von dieser Spur ausgeschlossen wurden.