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Feuerwerkskörper im Auto transportieren: Das sollte man beachten

Feuerwerkskörper im Auto transportieren: Das sollte man beachten

Rund um den Jahreswechsel wird das Thema Feuerwerk und Pyrotechnik auch für Autofahrer relevant. Was etwa sollte beim Transport von Feuerwerkskörpern beachtet werden?

Veröffentlicht am 23.11.2022

Wir haben eine Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen, damit ihr auf der sicheren Seite seid, wenn ihr Feuerwerk im Auto transportiert. Hier erfahrt ihr, wie ihr euer Auto vor Feuerwerksschäden schützt und wer im Schadensfall haftet.

Welche Feuerwerkskörper darf ich als Privatperson transportieren?

Grundsätzlich nur solche, die man auch legal besitzen darf. Feuerwerkskörper müssen ein Mindestmaß an Kennzeichnungen aufweisen, und der Besitz muss für die jeweilige Person (Alter, usw.) erlaubt sein. Die Kennzeichnungspflichten sind in der österreichischen „Rechtsvorschrift für das Pyrotechnikgesetz 2010“ u.a. unter Paragraph 24 genau geregelt.

Die Kennzeichnung muss somit u.a. eine genaue Altersvorgabe, CE-Kennzeichen, Name und Typ des Feuerwerkkörpers und Angabe der Kategorie (F1 – F4) aufweisen (usw.) – und zwar in deutscher Sprache. Von den verbreiteten Pyrotechnik-Einkäufen im benachbarten Ausland oder bei nicht seriös erscheinenden Straßenhändlern ist daher abzuraten.

Übrigens: Privatpersonen ohne weitere pyrotechnische Ausbildung dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 (ab 12 Jahre) und F2 (ab 18 Jahre) besitzen bzw. verwenden. Kategorie F3 und F4 sind ausgebildeten Personen mit entsprechender Fachkenntnis vorbehalten (im Detail nachzulesen auf oesterreich.gv.at).

„Seit 4. Juli 2013 dürfen Schweizer Kracher („Piraten“), die einen Blitzknallsatz enthalten, nicht mehr verkauft werden. Seit dem 4. Jänner 2016 sind auch der Besitz und die Verwendung dieser Schweizer Kracher strafbar. Weiterhin erlaubt sind Schweizer Kracher, die als Knallsatz nur Schwarzpulver enthalten. Aber auch das Zünden dieser Schweizer Kracher ist im Ortsgebiet und innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern und bestimmten anderen Orten verboten und strafbar.“ (oesterreich.gv.at)

Wie darf und soll ich Feuerwerkskörper als Privatperson transportieren?

Der Transport von „gefährlichen Gütern“, und dazu zählen auch viele Silvester-Feuerwerkskörper, ist als Privatperson nur dann erlaubt, wenn diese einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen bzw. häuslichen Gebrauch bestimmt sind.

Großverpackungen (oder Tanks) gelten laut der rechtlichen Lage nicht als „einzelhandelsgerecht“ und dürfen somit nicht im PKW von Privatpersonen mitgeführt werden. Laut Gesetz ebenso Voraussetzung: Es müssen für den Transport Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein „Freiwerden des Inhalts“, also auch eine vorzeitige Explosion im Auto, verhindern.

Wie verhindere ich ein Feuerwerk im Auto?

  • Die Raketen immer in einem kühlen Fahrzeug und trocken transportieren
  • Das Silvester-Feuerwerk wird am Besten in den Kofferraum geladen
  • Um die Sicherheit zu erhöhen und eine Entzündung z.B. durch einen Funken zu verhindern: Eine Decke über die Feuerwerkskörper legen (während des Transportes).
  • Feuerwerkskörper originalverpackt und somit ungeöffnet und mit unbeschädigter Verpackung transportieren
  • Selbstredend muss auf das Rauchen im Auto während des Transportes verzichtet werden
  • Feuerlöscher für Notfälle mitführen (der nicht im Kofferraum gelagert ist)
  • Keine längere Lagerung/Aufbewahrung im Fahrzeug – nach dem Transport die Feuerwerkskörper umgehend entladen
  • Keine Lagerung/Aufbewahrung von Pyrotechnik in der Garage

Welche Strafen drohen bei Missachtung?

Neben den gesundheitlichen Risiken, denen man sich (und andere) mit einem falschen Transport von Feuerwerkskörpern aussetzt, drohen außerdem saftige Geldstrafen bis zu 3600 Euro (je nach Art des Verstoßes) sowie im Fall der Fälle mit Garantie massive Probleme hinsichtlich Versicherungsleistungen/Regressforderungen.