Andreas Riedmann
ePrämie & eQuote (THG-Quote) in Österreich: So gibt's Geld fürs E-Auto

ePrämie & eQuote (THG-Quote) in Österreich: So gibt’s Geld fürs E-Auto

THG-Quote in Österreich: Die eQuote bzw. ePrämie bringt E-Auto-Besitzer:innen regelmäßig Geld. Wie’s funktioniert, erfahrt ihr hier.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2023

Wer ein E-Auto besitzt, kann seit Jahresbeginn 2023 quasi ohne Aufwand Geld dafür bekommen – möglich macht das die so genannte eQuote bzw. ePrämie. Es handelt sich dabei um das österreichische Pendant zur deutschen THG-Quote.

Das Geld bekommt man dafür, dass man sich die CO2-Einsparungen, die durch die Nutzung von erneuerbarem Strom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen erzielt werden, zertifizieren lässt und an quotenpflichtige Unternehmen weiterverkauft, damit diese ihre gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgas-Minderungsziele erreichen. Wie genau das funktioniert, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Was sind eQuote (THG-Quote) und ePrämie?

Wer in Österreich fossile Kraftstoffe verkauft (Mineralölkonzerne), muss die beim Verbrennen dieser Kraftstoffe entstehenden Treibhausgas-Emissionen schrittweise reduzieren. Das ist in der Kraftstoffverordnung festgelegt.

Gelingt den Unternehmen das nicht im gesetzlich vorgegebenen Ausmaß, haben sie die Möglichkeit, durch Dritte erzielte THG-Einsparungen anzukaufen und sich diese anrechnen zu lassen.

Seit 2023 können in Folge einer Änderung der Kraftstoffverordnung auch die E-Auto-Besitzer:innen direkt davon profitieren, indem sie sich die beim Laden ihrer Fahrzeuge erzielten CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen bzw. durch Zwischenhändler verkaufen lassen.

  • Die zertifizierten THG-Einsparungen werden als eQuote bezeichnet,
  • der Betrag, den man für deren Verkauf erhält, nennt man ePrämie.

Wie funktioniert der Verkauf der eQuote (THG-Quote) für Privatpersonen in Österreich?

Der Zertifizierung der THG-Quote erfolgt über das Umweltbundesamt. Sie ist die Voraussetzung für den Weiterverkauf, kann aus administrativen Gründen aber erst ab 100.000 kWh pro Jahr erfolgen.

Da Privatpersonen wohl kaum so viel Strom laden, laufen die Zertifizierung und der Weiterverkauf der generierten eQuote über Zwischenhändler: Diese bündeln die eQuoten, die von den Zulassungsbesitzer:innen an sie abgetreten werden, und kümmern sich um die Zertifizierung sowie den Weiterverkauf. Dafür erhalten die Zulassungsbesitzer:innen einen gewissen Betrag aufs Konto, die so genannte ePrämie.

Um das Geld zu erhalten, muss man sich beim Anbieter der Wahl registrieren, die Zulassungsbescheinigung (Teil 1) hochladen sowie einige persönliche Daten (Bankverbindung) angeben.

Wie hoch ist die ePrämie?

Wie hoch die ePrämie konkret ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuerst einmal stellt sich die Frage, welche Menge an erneuerbarem Strom geladen wird:

  • Es gibt einerseits unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, genaue Aufzeichnungen über die Lademengen zu führen und dafür ca. 25 Cent je Kilowattstunde zu erhalten.
  • Andererseits kann eine pauschale Menge je E-Auto angenommen werden, diese beträgt 1.500 kWh.

Außerdem hängt die Höhe der ePrämie davon ab, welcher Erlös für den Verkauf der eQuote erzielt wird. Dieser kann je nach Angebot und Nachfrage sowie abhängig von der Höhe der vorgesehenen Strafzahlungen bei Nichterreichen der gesetzlichen Vorgaben variieren.

Nicht zuletzt hängt die Höhe der ePrämie auch davon ab, für welchen Zwischenhändler man sich entscheidet und mit welchem Abrechnungsmodell dieser arbeitet:

  • Manche Anbieter bieten eine fixe ePrämie an. Sie strecken das Geld also quasi vor, noch bevor sie die eQuoten tatsächlich verkauft haben. Deshalb erhält man das Geld bei diesen Anbietern auch meist innerhalb kurzer Zeit.
  • Bei Anbietern mit variabler Prämie richtet sich der ausbezahlte Betrag nach dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös. Die ePrämie kann also je nach Marktsituation höher oder niedriger ausfallen als ein Fix-Angebot.
  • Natürlich behalten sich die Anbieter einen Teil des Verkaufserlöses ein, um ihren Service zu finanzieren.

Da die gesetzliche Grundlage, die Privatpersonen den Verkauf ihrer eQuoten ermöglicht, erst seit Anfang 2023 in Kraft ist, fehlen hierzulande noch die Erfahrungswerte. Welche Beträge bei den Verkäufen tatsächlich erzielt werden, wird sich also erst zeigen.

Es gibt aber schon jetzt Anbieter, die einen Pauschalbetrag für das Jahr 2023 garantieren und diesen auch bereits ausbezahlen. Entscheidet man sich für ein solches Angebot, bekommt man den angegebenen Betrag garantiert und innerhalb kurzer Zeit aufs Konto. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn man rasch Geld benötigt. Damit verspielt man aber auch die Option, mit einem flexiblen Modell eventuell eine höhere ePrämie erzielen zu können.

Manche Zwischenhändler bieten auch die Möglichkeit, die ePrämie (komplett oder teilweise) zu spenden.

Elektroauto-Besitzer:innen können mit der ePrämie regelmäßig Geld erhalten.
Elektroauto-Besitzer:innen können mit der ePrämie regelmäßig Geld erhalten. © Bild: Tamara Schögl

Anbieter in Österreich im Vergleich

In Österreich gibt es verschiedene Anbieter, die für Privatpersonen die Zertifizierung und den Verkauf der eQuoten übernehmen. Diese Zwischenhändler behalten einen Teil des Verkaufserlöses ein, um ihr Service zu finanzieren. Dafür hat man als Privatperson auch so gut wie keinen Aufwand.

Konkrete Informationen zur Höhe der ePrämie sowie der Abwicklung findet man direkt auf den Websites der jeweiligen Anbieter. Einige Beispiele:

  • Instadrive gibt an, Non-Profit zu arbeiten und daher eine ePrämie bis zu 900 Euro ausbezahlen zu können, sofern man sich für das flexible Auszahlungsmodell entscheidet. Es handelt sich dabei aber um einen theoretischen Maximalwert – wie hoch die ePrämie hier tatsächlich ausfällt, hängt vom tatsächlich erzielten Verkaufserlös ab, dementsprechend erfolgt die Auszahlung auch erst im Folgejahr. Als „Sicherheitsnetz“ werden bei der flexiblen Variante trotzdem 400 Euro garantiert.
  • Alternativ dazu kann man sich bei Instadrive auch für eine Fixprämie in Höhe von 550 Euro (plus 50 weitere bei Vorreservierung für 2024) entscheiden. Für die Neukund:innen-Werbung kann man zudem 25 Euro pro angeworbener Person erhalten. Weitere Informationen gibt’s direkt auf der Website des Anbieters unter diesem Link.
  • epuls, ein Tochterunternehmen der Münzer Bioindustrie GmbH, bietet Zulassungsinhaber:innen eine fixe ePrämie von 388 Euro pro Jahr an. Nach der Registrierung und erfolgreichen Prüfung der Daten wird das Geld innerhalb von 14 Werktagen überwiesen. Weitere Informationen gibt’s direkt auf der Website des Anbieters unter diesem Link.
  • Quotlix wirbt mit einer Prämie von bis zu 670 Euro pro Jahr auf flexibler Basis – das heißt, nicht sofort und auch nicht garantiert – oder einer Fixprämie in Höhe von 300 Euro. Weitere Infos gibt’s auf der Website des Anbieters unter diesem Link.

Wer kann die ePrämie bekommen?

Die ePrämie kann man als Zulassungsbesitzer:in für ein zweispuriges batterieelektrisches Fahrzeug erhalten, das in Österreich zugelassen ist.

Je nachdem, seit wann das Fahrzeug auf eine Person zugelassen ist, kann diese die ePrämie auch aliquot erhalten – also zum Beispiel anteilig für ein halbes Jahr, wenn das E-Auto erst Mitte 2023 auf sie zugelassen wurde.

FAQ: Häufige Fragen zur eQuote (THG-Quote) & ePrämie in Österreich

Für welche Fahrzeuge kann man die ePrämie erhalten?

Die ePrämie gibt’s für ein in Österreich zugelassenes, zweispuriges batterieelektrisches Fahrzeug. Das Geld bekommt der/die Zulassungsinhaber:in.

Kann man als Privatperson auch für mehrere Fahrzeuge die ePrämie erhalten?

Ja, die ePrämie kann man für mehrere Elektrofahrzeuge erhalten, sofern man der/die Zulassungsinhaber:in ist.

Kann man die eQuote auch selbst verkaufen oder braucht man unbedingt einen „Zwischenhändler“?

Aus administrativen Gründen ist die Zertifizierung und damit der Verkauf der eQuote in Österreich erst ab einer geladenen Strommenge von 100.000 kWh pro Jahr möglich. Da man als Privatperson wohl kaum auf solche Mengen kommt, muss man für den Verkauf der eQuote auf Zwischenhändler zurückgreifen, die die eQuoten von mehreren Personen bündeln und dann zertifizieren lassen und verkaufen.

Wie hoch ist die ePrämie in Österreich?

Wie hoch die ePrämie konkret ausfällt, ist von Faktoren wie der geladenen Strommenge, dem für den Verkauf der eQuote gewählten Anbieter sowie dem gewählten Auszahlungsmodell abhängig. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Wann bekommt man die ePrämie ausbezahlt?

Das hängt einerseits vom Anbieter ab, an den man die eQuote zum Weitervekauf abtritt, und andererseits vom gewählten Auszahlungsmodell. Entscheidet man sich für eine Fixprämie, bekommt man den garantierten Betrag in der Regel innerhalb weniger Tage oder Wochen. Entscheidet man sich für eine flexible Variante, bei der die Höhe der ePrämie direkt vom tatsächlich erzielten Verkäufserlös abhängt, erhält man das Geld auch erst nach dem tatsächlichen Verkauf – für das Jahr 2023 gibt’s das Geld also erst 2024.

Ist eine fixe oder eine variable ePrämie besser?

Eine fixe ePrämie bietet den Vorteil, dass man einen garantierten Betrag zeitnah erhält. Man hat also ein geringes Risiko und eine geringe Wartezeit. Eine variable ePrämie kann zwar deutlich höher ausfallen, die Entscheidung für diese Variante birgt aber auch ein gewisses Risiko – denn die Höhe der ePrämie ist vom tatsächlich erzielten Verkaufserlös abhängig. Wie hoch dieser ausfällt, lässt sich im Vorhinein aber nicht festlegen. Außerdem erfolgt die Auszahlung erst nach dem tatsächlichen Verkauf der eQuote, also im Folgejahr. Für E-Auto-Besitzer:innen, die das Geld nicht dringend brauchen und sich trauen zu „zocken“, kann ein flexibles Modell aufgrund der möglichen deutlich höheren Prämie aber durchaus attraktiv sein.

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