Hitze im Auto: Wann darf man die Fensterscheibe einschlagen?
Zivilcourage vs. Gesetz: In welchen Fällen es „erlaubt“ ist, ein Kind oder auch ein Tier aus einem überhitzten Auto zu retten.
Die Sonne benötigt nur wenig Zeit, um aus einem Auto eine tödliche Hitzefalle für Kinder oder Tiere zu machen. Als Passant im Fall des Falles couragiert einzugreifen und Hilfe zu leisten, sollte einerseits selbstverständlich sein. Andererseits ist ein zu voreiliges Einschreiten rechtlich gesehen nicht immer wasserdicht. Wann darf man etwa das Fenster einschlagen, wenn sich ein Kind oder Tier alleine im Auto befindet?
Fenster einschlagen bei einer Notsituation
Der Paragraph 10 im Strafgesetzbuch (§10 StGB) besagt zum entschuldigenden Notstand sinngemäß:
Wenn „der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll“ und jeder „mit den rechtlich geschützten Werten verbundene“ Mensch in der gleichen Situation ebenso gehandelt hätte, kann eine üblicherweise mit Strafe bedrohte Tat auch unbestraft bleiben. Das heißt zum Beispiel, dass man für eine Rettungsmaßnahme wie ein Fenster einzuschlagen nicht bestraft wird, sofern in dieser Situation eine entsprechende Gefahr in Verzug war.
Video: So gefährlich ist Hitze im Auto
Gefahr in Verzug: Was bedeutet das?
Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Baby alleine in einem Auto eingeschlossen ist, das überhitzt ist, und wenn man in der Situation erkennt oder zu erkennen glaubt, dass das Leben oder die Gesundheit des Babys akut bedroht ist. Ein eingeschlagenes Fenster wird in solch einem Fall keine rechtlichen Folgen für den Verursacher und Retter nach sich ziehen, sehr wohl aber für die aufsichtspflichtigen Personen (Eltern, Großeltern etc.), die ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt haben.
Fenster einschlagen für ein Tier
Etwas anders sieht die Sachlage aus, wenn etwa ein Hund durch eine eingeschlagene Scheibe vor der Hitze gerettet wird, denn: Ein Hund ist vor dem Strafgesetzbuch eine „Sache“, immerhin aber eine „Sache“ mit ein wenig mehr Rechten als eine Kiste Bier, die auf der Rückbank vergessen wurde. So ist es gerechtfertigt und straffrei, eine Autoscheibe auch für einen Hund einzuschlagen, sofern dieser wirklich in Lebensgefahr ist.
Im Falle einer Diversion
Stellt sich danach heraus, dass der Hund nicht wirklich in Lebensgefahr war, wird meist mit einer Diversion vorgegangen, das bedeutet: Schuldspruch ja, Strafe nein. Damit ist die Sache aber noch nicht gegessen: Der Autobesitzer hat in diesem Fall die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadenersatzansprüche an den Verursacher zu stellen – was dazu führen kann, dass die Scheibe vom Tierretter ersetzt werden muss.
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