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Alkolocks in Autos: 8 Fragen und Antworten

Alkolocks in Autos: 8 Fragen und Antworten

Wem künftig in Österreich der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen wird, hat die Möglichkeit das Alkolock-System anzuwenden. Aber wie funktioniert es und wie viel kostet es? Wir haben Fragen und Antworten zum Thema.

Zuletzt aktualisiert am 31.03.2021

Der Startschuss für das Alkolock-System in Österreich erfolgt am 1. September 2017. Dabei handelt es sich um ein fünfjähriges Pilotprojekt des Verkehrsministeriums, dieses rechnet mit bis zu 1.700 Anwendern pro Jahr. Die Alkolocks müssen für mindestens sechs Monate – genau genommen den Zeitraum der doppelten restlichen Entzugsdauer – verwendet werden. Mit alternativen Bewährungsmodellen sei die Rate von Wiederholungsdelikten um 75 Prozent niedriger, ergab eine Studie der EU-Kommission.

FAQs: 8 Fragen und Antworten zum Alkolock-System in Österreich

1 – Wie funktioniert das Alkohol-Interlock-System im Auto?

In das Auto wird eine Sperre eingebaut, die den Motor erst dann starten lässt, wenn eine Atemprobe abgegeben wurde und diese nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol (= 0,05 mg/l Atemalkohol) aufweist. Nach Einschalten der Zündung muss in das Mundstück des Geräts geblasen werden. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung.

2 – Ab wann kann ich mit einem Alkohol-Interlock fahren?

Der Einbau des Alkohol-Interlock-Geräts ins Auto ist frühestens nach Absolvierung der Hälfte der Führerscheinentziehungsdauer – also frühestens nach zwei Monaten – möglich. Der Interlock ist nur für die Klasse B (und BE) möglich. Die Teilnahme ist freiwillig als Alternative zum Führerscheinentzug. Die ersten Alkohol-Interlocks werden somit frühestens am 1. November 2017 in Betrieb genommen werden.

Video: Alkolock im Praxis-Test

Hier ein Herstellervideo des Dräger Interlock 7000, neben der Funktionsweise, werden auch Manipulationsversuche gezeigt:

3 – Wie lange müssen die Geräte verwendet werden?

Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer – mindestens aber sechs Monate – dürfen nur Fahrzeuge mit Alkohol-Interlock-Gerät gelenkt werden und zusätzlich müssen die Teilnehmer in zweimonatigen Abständen Mentoring-Gespräche besuchen.

4 – Wo stelle ich den Antrag und wie?

Die Antragstellung erfolgt bei der Behörde, d.h. bei der Landespolizeidirektion bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beauftragt die Behörde die Produktion eines Führerscheins mit dem Zahlencode 69 und stellt zeitgleich einen vorläufigen Führerschein aus. Alle weiteren Dokumentationen laufen direkt zwischen der Behörde und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASBÖ), der das Alkolock-Programm umsetzt. Der ASBÖ verwaltet die Geräte, führt die Mentoring-Gespräche durch, übernimmt die Information der Teilnehmer und erfasst sämtliche Daten.

5 – Was kostet der Alkohol-Interlock?

Alle Kosten müssen die Teilnehmer selbst tragen. Ein Alkohol-Interlock kostet rund 1.500 Euro, der Einbau des Geräts 300 Euro. Alternativ kann das Gerät für sieben Euro pro Tag beim ASBÖ gemietet werden. Für die Mentoringgespräche sind jeweils ca. 150 Euro zu bezahlen. Für sechs Monate, die Mindestteilnahmezeit, belaufen sich die Kosten damit auf mindestens 2.100 Euro.

6 – Gilt der Alkohol-Interlock auch rückwirkend für Delikte, die vor September 2017 begangen wurden?

Nein. Wer am 31. August oder davor erwischt wurde, kann das Alkohol-Interlock-System nicht nutzen.

7 – Kann man die Alkohol-Wegfahrsperre manipulieren bzw. ausbauen?

Der Versuch einer Manipulation wird aufgezeichnet und führt zu einem Blockieren der Zündung (außer das Auto ist im Fließverkehr). Während der Fahrt werden zu zufälligen Zeitpunkten Kontrolltests verlangt. Hat eine andere Person zum Starten des Autos hineingeblasen, fällt die Manipulation während der Fahrt auf. Außerdem werden die aufgezeichneten Daten regelmäßig von den Mentoren ausgelesen.

8 – Was passiert bei Verstößen?

Verstöße wie etwa der Versuch, das Gerät zu deaktivieren, Alkohol in der Atemluftprobe, Überschreitung von Fristen für das Mentoring-Gespräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen. Straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen sind in der Pilotphase nicht vorgesehen.