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Härtere Strafen für unzulässiges Tuning und "gefährliche Fahrweisen"

Härtere Strafen für unzulässiges Tuning und „gefährliche Fahrweisen“

Novelle zum Kraftfahrgesetz: Illegales Tuning und „nicht der Eigenart des Fahrzeuges entsprechende Verhaltensweisen“ werden künftig härter bestraft.

Veröffentlicht am 28.04.2022

Unzulässiges Tuning und bestimmte „nicht der Eigenart des Fahrzeuges entsprechende Verhaltensweisen“ werden künftig härter bestraft. Die Strafen bei Verstößen werden deutlich erhöht, zudem können Autoschlüssel und Kennzeichen schneller abgenommen werden. Der Nationalrat hat am 27. April eine entsprechende Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen, nur die FPÖ wollte diese nicht mittragen.

„Nicht der Eigenart des Fahrzeuges entsprechende Verhaltensweisen“

Konkret werden mit der KFG-Novelle folgende Verhaltensweisen unter Strafe gestellt:

  • Die Durchführung einer nicht situationsbedingt ausgeführten Anfahrbeschleunigung, Abbremsung oder Schleuderbewegung mit nicht nur kurzfristig auftretendem übermäßigem Schlupf an einem oder mehreren Rädern, insbesondere mit daraus resultierender Geräuschentwicklung
  • Die nicht situationsbedingte Verwendung des Kraftfahrzeuges, bei der nicht jederzeit Kontakt zwischen der Fahrbahnoberfläche und allen Rädern besteht,
  • Das Driften oder schnelle Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand

Stellen Organe der öffentlichen Sicherheit solche „nicht der Eigenart des Fahrzeuges entsprechende Verhaltensweisen“ fest und besteht Grund zur Annahme, dass diese wiederholt oder fortgesetzt werden, kann sofort ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Um dieses durchzusetzen ist auch die Abnahme der Fahrzeugschlüssel und -papiere sowie Kennzeichentafeln oder das Anlegen von technischen Sperren für bis zu 72 Stunden möglich.

Der Strafrahmen für solche Delikte wird von 5.000 auf 10.000 Euro erhöht.

Unzulässiges Tuning

Ebenfalls härter bestraft wird künftig die Manipulation von Motoren, um Explosionsgeräusche im Abgastrakt zu erzeugen. Die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane ist hierfür ausschlaggebend.

Wird „aus eigener Wahrnehmung festgestellt wird, dass mit dem Fahrzeug gesteuerte Fehlzündungen, Geräusche durch schlagartiges Abblasen von Überdruck im Ansaugsystem oder Flammen aus dem Endschalldämpfer erzeugt werden“, können in Zukunft sofort die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein abgenommen werden.

Die Mindeststrafe für solche Delikte beträgt künftig 300 Euro. Diese können auch als Organstrafe sofort eingehoben werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu 10.000 Euro.

Maßnahme gegen problematisches Verhalten bei Tuning-Treffen

Die Gesetzesnovelle soll dazu beitragen, die „unzumutbare Belästigung der Bevölkerung durch einzelne, rücksichtslose Rowdies aus der Tuningszene“ zu unterbinden, wie es auf der Website des BMK heißt. Als Beispiel werden die „illegalen Treffen der Tuning-Szene rund um den Wörthersee“ angeführt.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler betonte, die Novelle richte sich nicht generell gegen Tuning, sondern gegen unsachgemäße oder illegale Veränderungen an Fahrzeugen sowie gegen gefährliche Fahrweisen. Die FPÖ hingegen sprach von einer „Anlassgesetzgebung“ in Hinblick auf die Kärntner GTI-Treffen, mit der lediglich Maßnahmen gegen Verhaltensweisen gesetzt würden, die ohnehin verboten seien.