IG-Luft: Fahrverbot bald für ältere Pkw!
Nicht einmal zwanzig Jahre alte Fahrzeuge sind praktisch über Nacht wertlos geworden.
Ein Artikel aus der Autorevue vom Juli 2015.
Im Osten Österreichs dürfen seit 1.1. 2015 bei Strafe keine Lastwagen mehr fahren, die der Euro-Klasse 1 angehören oder noch älter sind. Dabei sind aber nicht nur echte Lastwagen gemeint, sondern auch sämtliche Fiskal-Lkw, also auch die Pkw, die als Lastwagen zugelassen sind, das sind alle Fahrzeuge der Gruppe N inklusive Pickups.
Schwarze Pickerl werden bereits gestraft
Das heißt, Fahrzeuge, die Gruppe N im Zulassungsschein stehen haben und vor 1998 erstmals zugelassen wurden, dürfen im Großraum Wien nicht mehr fahren. Alle diese Autos müssen Abgaspickerln an der Windschutzscheibe tragen, wenn sie in die so genannten Luft-Sanierungsgebiete einfahren, zum Beispiel nach Wien und in sämtliche umliegende Bezirke. Jene mit schwarzem Pickerl werden bereits bestraft, wenn sie es trotzdem tun, die mit rotem Pickerl ab 2016, und das geht dann nach Euro-Klassen gestaffelt wohl so weiter.
Zwangsenteignung aus Umweltschutzgründen ist also bei Lkw bereits Realität. Nicht einmal zwanzig Jahre alte Fahrzeuge sind praktisch über Nacht wertlos geworden.
Alles deutet darauf hin, dass ältere Pkw einfach verboten werden
Und es kommt noch schlimmer: Auch für Pkw wird diese Regelung bald gelten, nur spricht jetzt, vor den vielen Wahlen in Österreich, noch niemand darüber. Auch die Autofahrerclubs wirken wie paralysiert. Dabei ist die Sache längst klar: Das „Informationsportal Abgasklassen-Kennzeichnung“ hat bei seinem Pickerl-Rechner die Pkw bereits mitkonfiguriert. Es ist demnach offenbar beschlossene Sache, ab 2016 auch alte Pkw einfach zu verbieten. Darauf deutet auch die Tatsache geradezu zwingend hin, dass die aktuellen Pickerl bereits ein „M“ für Pkw zum Stanzen enthalten. Für Übereifrige ist vorgesorgt: Man könnte sich sogar jetzt bei seinem Pkw bereits ein Abgaspickerl machen lassen.
Die Folgen sind gewaltig: Auch ältere Pkw werden damit schlagartig wertlos – Autos, die in gepflegtem Zustand oft noch gut und gerne zwischen 5.000 und 10.000 Euro wert wären. Wohnmobile, die ja auch als Pkw zur Personenbeförderung gelten, trifft es mitunter noch schlimmer, denn die haben auch im fortgeschrittenen Alter einen Wert zwischen 20.000 und 30.000 Euro – über Nacht zum Wegschmeißen.
Aber auch für die Youngtimer-Szene ist diese Regelung fatal, weil man dann mit seinem Auto mindestens zehn Jahre nicht mehr fahren darf, bis es dreißig Jahre alt ist und als Oldtimer gilt, vorausgesetzt, es scheint in der Liste der erhaltenswerten Modelle auf. Autohandel und die Geldverleiher freuen sich schon auf das Verbot, weil sich viele Leute dann ein neues Auto kaufen müssen, obwohl sie gar nicht wollen.
Zur Orientierung: www.oeamtc.at, www.wko.at, www.akkp.at