Folgetonhorn: So klingen Polizei, Rettung und Feuerwehr
Das Folgetonhorn: Eine der letzten Bastionen gegen die staatliche Regulierungswut. Wie Feuerwehr, Polizei und Rettung klingen.
Eine österreichische Eigenheit: Polizei, Rettung und Feuerwehr können (auch) durch das Folgetonhorn voneinander unterschieden werden. Worin sich das Folgetonhorn in Österreich sonst noch vom Rest Europas abhebt, erfahrt ihr hier.
Martinshorn: Unterschiede zwischen Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr
Die Ursprünge des Folgetonhorns bei österreichischen Einsatzfahrzeuge liegen bereits einige Jahrzehnte zurück: Seit den 1950er Jahren sind diese mit Folgetonhorn ausgestattet und an den gewohnten Tonfolgen erkennbar:
- Tatüü-Tatütatütatüü – Polizei
- Tüütaa Tüütaa – Krankenwagen
- Tatüü Tatüü – Feuerwehr
Ursprung der Tonfolgen
Wer diese Tonfolgen so festgelegt hat, ist nicht mehr genau zu eruieren. Es heißt, dass die bekannten Tonfolgen Ende der 50er Jahre von den jeweiligen Spitzen der Blaulichtorganisationen so festgelegt und seither beibehalten wurden. Diese mehr oder weniger formlose Einigung und Festlegung zwischen den Blaulichtorganisationen hält noch immer – und das nach wie vor ohne einer exakten gesetzlichen Grundlage. Denn die Regelungen im KFG (Kraftfahrgesetz) bieten keine strengen Anhaltspunkte und könnten theoretisch sehr kreativ ausgelegt werden.
Gesetzliche Vorgaben
Paragraf 22 besagt lediglich (immerhin in bestem Juristen-Fachgetöne), dass die „Vorrichtung zum Abgeben akustischer Warnzeichen einen gut wahrnehmbaren, nicht auf- und abschwellenden, nicht schrillen Klang“ haben muss. Die Tonfolge muss sich zudem aus „aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen“ zusammensetzen.
Wann wird welches Signal angewendet?
Ein weiteres rechtliches Kuriosum ist die Tatsache, dass Einsatzfahrzeuge in Österreich je nach Situation wählen können, ob mit Blaulicht alleine oder zusammen mit Folgetonhorn gefahren wird. In fast allen anderen Ländern weltweit besteht hingegen die Pflicht, das Blaulicht und das Folgetonhorn gemeinsam und zeitgleich zu verwenden.
Der Postbus als strenge Ausnahme
Ohne eine gesetzlich-musikalische Ausnahme geht es aber in Österreich dann doch nicht – sie schützt die „musikalischen“ Eigenheiten des Postbusses! Fakt ist: Die Tonfolge „a – fis – a – d“ ist allein und ausschließlich dem Postbus vorbehalten, um sich akustisch bemerkbar zu machen. Wir geben zu: Es ist nicht das erste Mal, dass wir der österreichische Gesetzgebung im Straßenverkehr nicht ganz folgen können – versprechen aber natürlich, uns auch daran zu halten.