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Autofahren im Alter: Verpflichtende Fahrtauglichkeits-Checks?

Autofahren im Alter: Verpflichtende Fahrtauglichkeits-Checks?

Wäre die Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter sinnvoll? Die Debatte flammt immer wieder auf.

Veröffentlicht am 14.12.2023

Immer wieder rückt das Thema „Autofahren im Alter“ in den Fokus der Öffentlichkeit. Wann immer ein schwerer Verkehrsunfall von älteren Fahrer:innen verursacht wird, flammt die Diskussion erneut auf: Sollte die Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter verpflichtend durchgeführt werden?

Zuletzt wurde das Thema verstärkt diskutiert, da die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, im Zuge der Führerschein-Reform auch die Gültigkeitsdauer des Führerscheins für Senior:innen auf maximal fünf Jahre zu limitieren. Das hätte auch regelmäßigen Fahrtauglichkeits-Checks im Rahmen der Erneuerung den Weg geebnet. Diese Pläne sind nach dem Widerstand mehrerer EU-Länder jetzt vom Tisch: Statt einer verpflichtenden Gesundheits-Überprüfung könnte auch ein Formular zur Selbsteinschätzung von den Fahrer:innen ausgefüllt werden. In Österreich wolle man jedenfalls weiterhin auf die Selbstverantwortung der Bürger:innen setzen, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler.

Im Gegensatz zu den Ländern hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments allerdings für verpflichtende Gesundheitschecks bei jeder Führerscheinerneuerung, also alle 15 Jahre, gestimmt – und zwar für alle Führerschein-Inhaber:innen, unabhängig vom Alter. Auf nationaler Ebene könnten die Fristen für ältere Menschen auch verkürzt werden. Über den Vorschlag wird im Jänner 2024 das gesamte EU-Parlament abstimmen.

Was soll eine verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit bringen?

An der Frage, ob verpflichtende Fahrtauglichkeits-Checks für Senior:innen eingeführt werden sollten, scheiden sich die Geister. Die öffentliche Diskussion dazu flammt immer wieder auf, vor allem dann, wenn ein aufsehenerregender Unfall von einem älteren Menschen verursacht wird – wie etwa 2021 in Oberösterreich, als ein 86-Jähriger mit seinem Auto in einen Marktstand fuhr und dabei 13 Personen verletzte.

Ältere Pkw-Lenkende verursachen überproportional oft Pkw-Unfälle. Die meisten der tödlichen Unfälle (92 Prozent, 2015 – 2019), an denen über 84-jährige Pkw-Lenkende beteiligt waren, wurden auch von ihnen verursacht“, heißt es in der Verkehrssicherheitsstrategie 2021-2030 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Klar ist: Mit fortschreitendem Alter gehen oft auch gesundheitliche Probleme einher. Häufig lassen die Sehkraft und/oder das Hörvermögen nach, aber auch eine verminderte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Einschränkungen der Beweglichkeit können die Fahrtauglichkeit negativ beeinflussen. Dazu kommt das erhöhte Risiko für verschiedene Erkrankungen, die die Sicherheit am Steuer beeinträchtigen können.

Eigenverantwortung laut StVO

In der Straßenverkehrsordnung – StVO (§ 58, Abs. 1) ist festgehalten, dass ein Fahrzeug nur lenken darf, „wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag“. Die Verantwortung dafür tragen die Lenker:innen selbst.

In der Praxis setzen sich trotzdem auch Menschen ans Steuer, die diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllen. Dahinter steht nicht unbedingt ein Vorsatz: Es ist anzunehmen, dass vielen ihre Fahruntauglichkeit gar nicht bewusst ist oder sie sich diese zumindest nicht eingestehen möchten.

Abweichende Regelungen in europäischen Ländern

Ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, brauchen in Österreich alle Führerscheinwerber:innen. Danach wird die Fahrtauglichkeit in den Klassen AM, A1, A2, A, B und BE im Normalfall nicht mehr überprüft. Nur in Verdachtsfällen – beispielsweise nach einem Unfall – wird eventuell eine Überprüfung angeordnet.

Anders ist das bei den Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E oder anderen befristeten Lenkberechtigungen: Hier ist bei jeder Verlängerung ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Diese Regelungen entsprechen der EU-Führerschein-Richtlinie RL 2006/126/EG.

In einigen europäischen Ländern sind darüber hinaus auch für Pkw- und Motorrad-Lenker verpflichtende ärztliche Untersuchungen ab einem gewissen Alter und in bestimmten Intervallen vorgeschrieben.

Auch in Österreich wurde die Einführung von Fahrtauglichkeits-Überprüfungen oder „Altersgrenzen“ beim Führerschein immer wieder diskutiert. Die Debatte kommt zwar immer wieder auf – dass die regelmäßige Überprüfung der Fahreignung für Führerscheinbesitzer ab einem gewissen Alter in naher Zukunft eingeführt wird, ist aber unwahrscheinlich.

Geplante Maßnahmen in Österreich

In der oben erwähnten „Verkehrssicherheitsstrategie 2021-2030“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden die in vielen EU-Ländern verpflichtenden Fahrtauglichkeits-Überprüfungen als „ineffizient und fehleranfällig“ bezeichnet.

Stattdessen finden sich in dem Papier mehrere andere Maßnahmen, die das Unfallrisiko für ältere Verkehrsteilnehmer verringern sollen. Dazu zählen etwa die „Entwicklung und Testung noch treffsicherer Maßnahmen für die Erkennung von Demenz und anderen kognitiven Einschränkungen am Steuer“, Online-Angebote zum Selbstcheck, Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige, die an der Fahrtüchtigkeit eines Familienmitglieds zweifeln oder auf freiwilliger Basis durchgeführte Test zur Überprüfung der eigenen „Fitness to drive”. Auch müsse insbesondere am Land sichergestellt werden, dass die Mobilität älterer Menschen durch alternative Angebote auch nach der Führerscheinabgabe sichergestellt ist.

Für ältere Verkehrsteilnehmer:innen gibt es die Möglichkeit, an speziellen Fahrsicherheitstrainings oder Kursen zur Stärkung der Verkehrskompetenz teilzunehmen. Auch beim Arzt kann man überprüfen lassen, ob die Fahrtauglichkeit noch gegeben ist.

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