CC0/AbsolutVision
Neuerungen für Menschen mit Behinderung: NoVA-Befreiung, Gratis-Vignette & Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

Neuerungen für Menschen mit Behinderung: NoVA-Befreiung, Gratis-Vignette & Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

Ende 2019 treten im Kfz-Bereich einige Neuerungen für Menschen mit Behinderung in Kraft.

Veröffentlicht am 28.11.2019

Ende 2019 treten einige Änderungen im Kfz-Bereich für Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft. Das sind die Neuerungen im Überblick:

NoVA-Befreiung

Seit 30. Oktober 2019 sind Kraftfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung genutzt werden. Damit für ein Fahrzeug keine NoVA fällig wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Voraussetzungen

  • Die Behinderung muss durch einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ bzw. „Blindheit“ oder einen gültigen Parkausweis gemäß § 29b StVO nachgewiesen werden.
  • Das Fahrzeug muss hauptsächlich zur persönlichen Fortbewegung der berechtigten Person genutzt werden.
  • Nur Erstzulassungen in Österreich können NoVA-befreit werden, eine Rückerstattung für bereits früher zugelassene Fahrzeuge ist nicht möglich.
  • Die NoVA-Befreiuung wird direkt beim Fahrzeughändler geltend gemacht.
  • Die Befreiung ist nur für ein Kfz pro Person möglich.

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer & Gratis-Vignette

Ab dem 1. Dezember 2019 gilt auch eine neue Rechtslage für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie die Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung: Die Verfahren für beide Begünstigungen werden bei den Zulassungsstellen gebündelt und die Voraussetzungen weitgehend vereinheitlicht.

Voraussetzungen

Ein Kfz pro Person kann von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit werden und bekommt damit in der Regel auch eine Gratis-Vignette, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Das Fahrzeug ist ausschließlich auf Menschen mit Behinderung zugelassen, die einen Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“ besitzen,
  • … wird hauptsächlich zur persönlichen Fortbewegung dieser Personen genutzt,
  • … und überschreitet das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht.

Detaillierte Informationen zu den notwendigen Voraussetzungen findet ihr unter diesem Link.

Wurden diese Voraussetzungen positiv überprüft, werden ASFINAG und Versicherer automatisch darüber informiert. Somit fällt keine motorbezogene Versicherungssteuer mehr an und das Kennzeichen wird in die Vignettenevidenz der ASFINAG übernommen, womit diesem Fahrzeug eine kostenlose digitale Vignette zuerkannt wird. Es sind daher keine weiteren Schritte mehr erforderlich.

Übernahme ins neue System

Die Daten all jener Personen, die bereits vor der Umstellung am 1. Dezember 2019 die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch genommen und die Klebevignette bzw. einen Freischaltcode zugeschickt bekommen haben, werden automatisch in das neue System übernommen. In Zukunft bekommen sie aber keine Klebevignette bzw. keinen Freischaltcode mehr, sondern eine digitale Vignette für das Fahrzeug, das von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist.

Alle Informationen rund um das Thema digitale Vignette findet ihr hier.

Ansuchen bei der Zulassungsstelle

Das Ansuchen um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie die Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung muss bei der örtlich zuständlichen Zulassungsstelle eingebracht werden.

Überprüfung empfohlen

Wer bisher schon von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit war und Anspruch auf eine Gratis-Vignette hatte, wird automatisch in das neue System übernommen. Der ÖAMTC empfiehlt, die Freischaltung der digitalen Vignette 2020 für das eigene Kennzeichen bis 31. Jänner 2020 online unter diesem Linkzu prüfen. Wer zu diesem Thema Fragen hat oder nicht sicher ist, ob eine digitale Vignette für das eigene Fahrzeug aktiv ist, kann auch im Servicecenter der ASFINAG unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 nachfragen.