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Ein Schaden auf einer Windschutzscheibe, verursacht durch einen Steinschlag.

Haftung und Schadenersatz bei Steinschlag

Ein kleiner Stein reicht aus um bei höherer Geschwindigkeit auf der Windschutzscheibe seine Spuren zu hinterlassen. Aber wer haftet eigentlich bei einem Steinschlag?

Christian Gaisböck
Zuletzt aktualisiert am 30.04.2024

Ein Stein, auch ein noch so kleiner, kann sich bei entsprechender Geschwindigkeit zu einem Geschoß entwickeln. Die häufige Folge: Kleinere „Pecker“, Sprünge bis hin zu größeren „Kratern“ auf der Scheibe, die im schlimmsten Fall einen Austausch der gesamten Scheibe erfordern. In welchen Fällen der Verursacher zahlen muss und wann nicht, erfahrt ihr hier.

Wer hat Schuld bei einem Steinschlag?

Auch, wenn es einen erkennbaren Verursacher für einen Steinschlag gibt, bedeutet das noch nicht, dass eine Schuld im rechtlichen Sinne vorliegt. Wenn die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde und dennoch ein Stein eure Windschutzscheibe trifft handelt es sich um ein „unabwendbares“ Ereignis, für das niemanden die Schuld im rechtlichen Sinne aufgebürdet werden kann. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein vor euch fahrendes Fahrzeug einen Stein aufwirbelt und dieser auf die Frontscheibe geschleudert wird. Dazu die GRAWE: „In den meisten Fällen wird dies als sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ gewertet und laut dem österreichischen Schadenersatzrecht trifft den Lenker des vorausfahrenden Fahrzeuges, welches den Stein aufgewirbelt hat, keine Schuld.“

Sorgfaltspflicht verletzt: Schadenersatz?

  • Anders sieht es aus, wenn das vor euch fahrende Fahrzeug beim Anfahren mit „Vollgas“ und ohne Rücksicht einen Stein aufwirbelt und dieser auf eure Frontscheibe katapultiert wird.
  • Auch Fahrzeuglenker die Schotter/Kies transportieren, müssen dafür sorgen, dass während der Fahrt kein Ladegut abhandenkommt. Die Schuldfrage ist in diesem Fall aber nur dann eindeutig, wenn vom Fahrzeug dahinter ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wurde.
  • Bei Fällen von Steinschlag durch überhöhte Geschwindigkeit, insbesondere bei winterlichen Fahrverhältnissen, hat der OGH bereits wiederholt entschieden, dass ein Autofahrer wissen muss, dass im Streugut auch Steine oder andere größere Teile enthalten sein können, die zu einem Steinschlag führen können.

Eine Schadenersatzforderung ist in diesen Fällen also möglich und kann je nach Umständen zum Erfolg führen.

Das Problem in der Praxis: die Beweisführung

Dass Forderungen nach Schadenersatz bei einem Steinschlag aber selten erfolgreich sind, liegt daran, dass die Gerichte und Versicherungen hohe Anforderungen stellen bezüglich der Beweisfrage. Es reicht etwa nicht die Tatsache aus, dass ein mit Steinen beladenes Fahrzeug vorausgefahren ist. Der geschädigte Autofahrer muss (z.B. durch Zeugen oder den sichergestellten Stein) auch beweisen, dass der Stein tatsächlich aus dem Ladegut stammt und von der Ladefläche heruntergefallen ist.

Fazit

Auch wenn es in manchen Fällen theoretisch möglich ist Schadenersatz bei einem Steinschlag einzufordern: In der Praxis scheint dieses Unterfangen schwierig und eher wenig erfolgversprechend zu sein. Abhilfe schafft hier nur eine entsprechende Kaskoversicherung.


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