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Wann ist rechts überholen erlaubt? [Österreich + Deutschland]

Wann ist rechts überholen erlaubt? [Österreich + Deutschland]

Rechts überholen? Es gilt ein klares Nein – mit wenigen Ausnahmen. „Linksschleicher“ zu überholen, die das Rechtsfahrgebot ignorieren, zählt nicht zu diesen Ausnahmen. Hier der Überblick für Österreich und Deutschland.

Christian Gaisböck
Veröffentlicht am 13.10.2023

Das Bild auf Autobahnen in Österreich und Deutschland erinnert häufig an den britischen Linksverkehr: „Linksschleicher“ verstopfen die Überholspur ohne ersichtlichen Grund, verstoßen damit gegen das Rechtsfahrgebot und sorgen für viel Ärger sowie gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Aber darf man sie deshalb rechts überholen?

Rechtsfahrgebot in Österreich

In Österreich ist klar geregelt, dass sich Fahrzeuge auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen prinzipiell rechts halten müssen. Auch wenn mehrere Fahrstreifen vorhanden und frei sind, muss der rechte Fahrstreifen benutzt werden – das hat der Verwaltungsgerichtshof bereits präzisiert. Auf den linken Fahrstreifen darf nur zum Überholen eines oder mehrerer Fahrzeuge gewechselt werden. Ist der rechte Fahrstreifen über eine größere Distanz von etwa 300-400 Meter frei, muss wieder auf diesen umgespurt werden.

PKW-Lenker, die dauerhaft auf dem linken Fahrstreifen fahren, verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot. Aber darf man sie deshalb auf dem rechten Fahrstreifen überholen? Die Antwort lautet ganz klar: Nein.

Unrecht wird nicht durch Unrecht aufgehoben. Bedeutet: Auch PKW-Fahrer, die auf der linken Spur dahinvegetieren, dürfen nicht rechts überholt werden. Ein paar wenige Ausnahmen gibt es dennoch. So darf z.B. im Kolonnenverkehr (siehe unten) auf mehrspurigen Landstraßen und Autobahnen rechts an langsameren Fahrzeugen vorbeigefahren werden.

Ausnahmen vom Überholverbot auf der rechten Seite in Österreich

Rechts überholen bzw. vorbeifahren ist in Österreich in diesen Situationen erlaubt:

Linksabbieger

Linksabbieger, die sich bereits zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden, sofern das gefahrlos und mit ausreichendem Seitenabstand möglich ist.

Fahrzeuge des Straßendienstes

Gleiches gilt für Fahrzeuge des Straßendienstes, wenn diese links nicht überholt werden können.

Straßenbahnen

Auch Straßenbahnen dürfen überholt werden, sofern der Abstand zwischen Gleisen und Fahrbahnrand so groß ist, dass das Überholen auf der rechten Seite möglich ist.

Kolonnenverkehr

Im Kolonnenverkehr gilt: Ist der Verkehr dicht, darf sich die Kolonne auf dem rechten Fahrstreifen an der linken Kolonne vorbeibewegen. Ein einzelnes Fahrzeug darf im Kolonnenverkehr allerdings nicht rechts überholen.

Um „Kolonnenverkehr“ handelt es sich, wenn auf beiden Fahrstreifen mindestens je drei Fahrzeuge hintereinander fahren.

Ortsgebiet

Im Ortsgebiet gilt die freie Fahrstreifenwahl, hier dürfen Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker den Fahrstreifen frei wählen, wenn mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien getrennte Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung vorhanden sind. Hier gilt also nicht das Rechtsfahrgebot. Achtung: Fahrradfahrer:innen sind davon ausgenommen. Und: die freie Fahrstreifenwahl gilt nicht auf Stadtautobahnen!

Rechts überholen in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird das Überholen mit § 5 der StVO geregelt. Auch in Deutschland darf grundsätzlich nur links überholt werden, aber auch hier gibt es Ausnahmen:

Ausnahmen vom Überholverbot auf der rechten Seite in Deutschland

Linksabbieger

Linksabbieger, die sich schon zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, müssen rechts überholt werden.

Abbieger

Abbieger, die von einer Autobahn oder Kraftfahrstraße abbiegen, dürfen die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn rechts überholen – aber nur dann, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind. Dies gilt nicht auf sogenannten Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen), die nicht durch eine breite Leitlinie vom durchgehenden Fahrstreifen abgegrenzt sind.

Zähfließender Verkehr und Stau

Bei zähfließendem Verkehr bzw. Stau darf auch auf dem Ausfädelungsstreifen rechts überholt werden, allerdings nur mit „mäßiger Geschwindigkeit“ und mit „besonderer Vorsicht“.

Schlangenbildung

Rechts überholt werden darf in Deutschland auch bei bei dichtem Verkehr mit Schlangenbildung auf den Fahrspuren einer Richtung (§ 7 Abs. 2 StVO)

Kolonne

Steht auf der linken Fahrspur eine Blechlawine oder bewegt sich diese Kolonne nur langsam fort, darf diese Kolonne mit geringfügig höherer Geschwindigkeit“ und äußerster Vorsicht rechts überholt werden.

Ortschaften

Auch innerhalb von geschlossenen Ortschaften darf rechts überholt werden, sofern mindestens zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung führen.

Straßenbahn

Auch in Deutschland darf eine Straßenbahn rechts überholt werden. Ausnahme von der Ausnahme: In Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind, darf nicht rechts überholt werden.

Ampeln

In Bereichen, wo der Verkehr durch Ampeln geregelt ist, darf ebenso rechts vorbeigefahren werden

Welche Strafen drohen für das Überholen auf der rechten Seite?

Strafen in Österreich

  • In Österreich kann das vorschriftswidrige Überholen auf der rechten Seite besonders bei einem Unfall – abgesehen von der Verletzungsgefahr an sich – zu ernsten Konsequenzen führen: Unfälle in dieser Konstellation gingen laut ÖAMTC bereits bis zum OGH: „Den rechts überholenden Lenker treffen 2/3 Mitverschulden gegenüber jenem Lenker, der das Rechtsfahrgebot verletzt und (ohne Blinker) vom linken auf den rechten Fahrstreifen wechselt“.

Tipp: Einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich gibt unser Bußgeldrechner.

Strafen in Deutschland

  • In Deutschland kann ein verbotswidriges Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften zu einem Bußgeld von 30 Euro führen. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es neben 100 Euro Strafe auch einen Punkt in Flensburg.
  • Werden dabei auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet steigt die Strafe auf 120 Euro (sowie ein Punkt Flensburg) an.