Andreas Riedmann
Die Mindestgröße beim Führerschein ist vorgeschrieben.

Mindestgröße für den Führerschein: Zu klein zum Autofahren?

Wer ein Auto lenken will, der muss eine Mindestgröße haben. Soll heißen: man kann zu klein zum Fahren sein. Das Führerscheingesetz verlangt eine bestimme Höhe.

Veröffentlicht am 16.08.2022

Wer ein Auto lenken will, muss zuvor die Fahrerlaubnis dazu erlangen. Und hierfür gibt es eine Mindestgröße um den Führerschein zu erhalten, dazu sieht das Führerscheingesetz für Autofahrer eine Mindestgröße von 155 Zentimeter vor. Welche Hürden müssen von kleineren Menschen genommen werden, um dennoch ein Fahrzeug lenken zu dürfen? Hier der Überblick.

Mindestgrößen laut Führerscheingesetz

Der Paragraph 4 des Führerscheingesetzes in Österreich ist auf den ersten Blick recht eindeutig:

  • §4, Körpergröße, Absatz 1: „Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 Zentimeter und bei Kraftfahrzeugen der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E) von mindestens 160 Zentimetern voraus.“

Damit will die Gesetzgebung einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine zu geringe Körpergröße vorbeugen. Hoffnung für Menschen mit unterdurchschnittlicher Körpergröße macht aber der zweite Absatz dieses Paragraphs. Der erlaubt das Führen eines Fahrzeuges, wenn der „Mangel“ durch „die Verwendung von Behelfen mit bestimmten Merkmalen“ ausgeglichen werden kann.

Welche Alternativen gibt es?

Das größte Problem für kleine Menschen stellen die genormten Maße von Autos dar. In der Regel sind diese auf Personen mit einer Körpergröße von mehr als 150 Zentimeter ausgerichtet. In der Praxis bedeutet das meist, dass die Beine zu kurz sind um die Pedale zu erreichen. Umgehen lässt sich dieses Problem unter anderem mit Pedalklötzen oder Pedalerhöhungen mit Bodenplatte und auch Fahrersitzen, die sich entsprechend justieren lassen. Einige Fahrschulen haben solche Adaptierungsmöglichkeiten bereits aufgegriffen, um auch Menschen mit geringer Körpergröße Fahrstunden zu ermöglichen.

Bescheinigung über die Verkehrssicherheit

Außerdem erforderlich: Eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit, welche z.B. aus der Expertise eines Technikers aber auch aus einem amtsärztlichen Attest besteht. Damit kann ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Diese Atteste und Bescheinigungen stellen übrigens häufig eine größere finanzielle Herausforderung dar – mehrere hundert Euro an Mehrkosten können damit auf Betroffene zukommen.

Pionierarbeit in der Steiermark

In Österreich hat der Fahrschulbetreiber Karl-Heinz Stummer, der durch einen Motorradunfall im Jahre 2006 für einige Zeit an einen Rollstuhl gefesselt war, zusammen mit der Firma Reha-Technik ein Spezialfahrzeug entwickelt, das innerhalb kürzester Zeit auf die Bedürfnisse von Beeinträchtigten angepasst werden kann. Das beweist, dass Einschränkungen in den meisten Fällen nur mentaler und finanzieller Natur sind, der technische Aspekt lässt sich in den meisten Fällen relativ leicht überwinden.