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Lkw-Kontrollgeräte: 4 von 10 manipuliert?

Lkw-Kontrollgeräte: 4 von 10 manipuliert?

Laut Schätzungen sind EU-weit etwa 40 Prozent der digitalen Kontrollgeräte in Lkw manipuliert, um die Aufzeichnungen der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu umgehen. Was bedeutet das?

Veröffentlicht am 06.09.2017

In Österreich sollen zwischen 10 und 15 Prozent aller Lkw-Kontrollgeräte manipuliert sein. Die daraus folgenden, schwerwiegenden Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit wurden zuletzt von der Gewerkschaft vida bei der Veranstaltung „Spiel mit dem Tod auf unseren Straßen“ in Teesdorf (NÖ) thematisiert.

Wie wird manipuliert?

Laut Gruppeninspektor Horst Meixner (Landesverkehrsabteilung Burgenland) können die digitalen Geräte, die in Lkw zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eingesetzt werden, äußerst einfach manipuliert bzw. außer Betrieb gesetzt werden: „Ein herkömmlicher Magnet reicht dazu aus“.

Die Folgen: Übermüdete Lkw-Fahrer und Lkw ohne Tachofunktion

Karl Delfs (Gewerkschaft vida/Fachbereich Straße) erklärt, dass mit dem Abschalten des digitalen Kontrollgerätes in einem Lkw auch gleichzeitig der Tacho nicht mehr funktioniert – die Tachonadel steht also auf 0, der Fahrer weiß nicht mehr genau, wie schnell er fährt.

Kein ABS oder Notbremsassistent

Aber es kommt noch schlimmer: Auch das Antiblockiersystem (ABS), Antriebsschlupfregelung oder die elektronische Steuerung der Bremsanlage werden durch die Manipulation außer Kraft gesetzt. Und auch der Notbremsassistent, der Hindernisse erkennt und automatisch abbremst, wird damit außer Betrieb gesetzt. Alles in allem ein Sicherheitsfiasko, das von manchen schwarzen Schafen offenbar in Kauf genommen wird, nur um die vorgeschriebenen Ruhezeiten zum umgehen und Stehzeiten (und somit Kosten) zu vermeiden.

Die Schuldigen

Auch wenn jeder Lkw-Fahrer Eigenverantwortung trägt, geht der Druck zur Manipulation in den meisten Fällen wohl von den Arbeitgebern aus – es geht um Aufträge, Zeit und somit Geld. Genau aus dem Grund wird es kaum Verbesserungen dieser Situation geben, wenn alleine die Fahrer als Sündenböcke herhalten müssen und bestraft werden. Zwar müssen auch Unternehmer, die solche Manipulationen anordnen, mit Geldbußen rechnen – die Strafhöhe selbst ist aber viel zu gering, um damit ein Umdenken anzustoßen.

Roman Hebenstreit (Vorsitzender vida) kritisiert somit völlig zu Recht, dass Strafen zwischen 75 Euro und maximal 3.600 Euro (im Wiederholungsfall) keine abschreckende Wirkung haben. Der Grund für die niedrigen Strafen: Der Strafrahmen wird in Österreich derzeit über das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz (AZG und ARG) definiert.

Lösungsansätze

Nur mit der Anwendung des Strafrechts im Falle von nachgewiesenen Manipulationen wären deutlich höhere Geldstrafen oder auch Strafen in Form Freiheitsentzug möglich, so Hebenstreit weiter. In punkto Strafhöhenbemessung sind etwa einige deutsche Bundesländer oder auch die Niederlande bereits einen Schritt weiter. Hier beinhalten die Strafen z.B. auch die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteiles, der durch den Gesetzesbruch erzielt wurde. Das bedeutet auch, dass der Wettbewerbsbetrug eines Lkw auf die gesamte Lkw-Flotte des Unternehmens hochgerechnet werden kann. Strafen von mehreren Hunderttausend oder gar Millionen Euro sind damit möglich. Nur so können solche gefährlichen Praktiken eingedämmt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht werden, auch in Österreich – entsprechender politischer Wille vorausgesetzt.