Andreas Riedmann
AVAS: "Lärmpflicht" für Elektroautos ab 1. Juli 2019

AVAS: „Lärmpflicht“ für Elektroautos ab 1. Juli 2019

Ab 1. Juli 2019 müssen neu typisierte Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein – also künstliche Fahrgeräusche von sich geben.

Zuletzt aktualisiert am 11.07.2021

Am 1. Juli 2019 tritt die „Lärmpflicht“ für Elektro- und Hybridfahrzeuge in der EU in Kraft. Das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) soll Fußgänger und Radfahrer auf Elektroautos aufmerksam machen, die aufgrund der fehlenden Motorengeräusche überhört werden könnten. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h müssen neu typisierte Elektroautos künftig ein Geräusch von sich geben, das Rückschlüsse auf das Fahrverhalten erlaubt. Heißt: An dem akustischen Warnsignal muss deutlich erkennbar sein, ob das Fahrzeug gerade abbremst oder beschleunigt.

Video: Wie klingen Elektroautos mit AVAS – und warum?

Künstliche Fahrgeräusche bis 20 km/h

Im Stillstand machen Fahrzeuge mit AVAS keine Geräusche, das künstliche Fahrgeräusch beginnt beim Anfahren und ertönt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Auch beim Rückwärtsfahren ist das AVAS aktiv. Über 20 km/h reicht das Reifengeräusch für die akustische Warnung anderer Verkehrsteilnehmer aus. „Ein zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Eine aktuelle Übersicht über alle in Österreich erhältlichen Elektroautos findet ihr hier.

Manuelle Deaktivierung möglich

Die künstlichen Fahrgeräusche können vom Fahrer deaktiviert werden. Laut Verordnung muss das System mit einem leicht erreichbaren Schalter deaktiviert bzw. aktiviert werden können. Beim jedem Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS allerdings immer automatisch aktiviert sein.

Keine Nachrüstungspflicht für ältere E-Autos

Verpflichtend ist das AVAS nur für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert werden. Ältere E-Autos werden also weiterhin auch bei niedrigen Geschwindigkeiten nahezu geräuschlos unterwegs sein.
„Es gibt aber einige Hersteller, die nach Bekanntwerden der Anforderungen bereits freiwillig ein AVAS verbaut haben“, so Hoffer.

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