Tamara Schögl
Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto: Das muss in den Verbandskasten

Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto: Das muss in den Verbandskasten

Wer in Österreich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss Verbandszeug mitführen. Hier erfahrt ihr, was ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. Verbandskasten fürs Auto beinhalten sollte.

Veröffentlicht am 23.10.2023

Laut §102 des KFG (Kraftfahrgesetz) ist jede:r Kfz-Lenker:in in Österreich verpflichtet, auf allen Fahrten Verbandzeug mitzuführen, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Ein spezieller Verbandskasten bzw. Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto ist zwar nicht dezidiert vorgeschrieben, für den Notfall aber trotzdem empfehlenswert.

Im Gegensatz zur Warnweste und zum Pannendreieck, die nur in mehrspurigen Kfz verpflichtend mitgeführt werden müssen, muss Verbandzeug auch bei einspurigen Kraftfahrzeugen mit an Bord.

Weitere Informationen zu den Mitführpflichten in Österreich gibt’s hier im Überblick.

Was in einem Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto nicht fehlen darf

Im Kraftfahrgesetz ist auch nicht festgelegt, welche Artikel eine Auto-Apotheke konkret beinhalten muss – Experten raten allerdings, einen Erste-Hilfe-Kasten nach der ÖNORM V 5101 zu wählen, um für Notfälle jedenfalls gut gewappnet zu sein.

Inhalt eines Verbandskastens für mehrspurige Kfz laut ÖNORM V 5101

  • 4 Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122
  • 6 Wundauflagen saugfähig, nicht fasernd, einzeln verpackt, 9 x 10 cm
  • 1 Verbandtuch nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von 100 g/m2 H2O, 40 cm x 60 cm
  • 1 Spule Heftpflaster quer reißbar, 2,5 cm x 5m
  • 5 wasserfeste Pflasterstrips einzeln staubdicht verpackt
  • 3 Pflasterschnellverbände einzeln staubdicht und wieder verschließbar verpackt, 6 x 10 cm
  • 1 Verbandschere gemäß ÖNORM K 2121
  • 3 Paar medizinische Untersuchungshandschuhe, groß, gemäß ÖNORM EN 455
  • 1 Einmalbeatmungsbehelf, für Mund- und Nasenbeatmung geeignet
  • 1 Rettungsdecke aluminiumbedampft, Foliendicke 12 µm, verpackt, 210 x 160 cm
  • 1 Momentverband groß, einzeln verpackt
  • 1 Momentverband mittel, einzeln verpackt
  • 1 elastische Mullbinde unbeschichtet, verpackt, 10 cm x 4 m
  • 2 elastische Mullbinden unbeschichtet, einzeln verpackt, 8 cm x 4m
  • 2 elastische Mullbinden unbeschichtet, einzeln verpackt, 6 cm x 4m
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erste Hilfe-Anleitung

Es wird zudem empfohlen, eine netzunabhängige Lichtquelle mitzuführen.

Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto: Das muss in den Verbandskasten
© Bild: Tamara Schögl

Verbandtasche für einspurige Kfz

Auch einspurige Kfz müssen in Österreich laut Kraftfahrgesetz Verbandzeug mitführen, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist.

Eine Verbandtasche ist eine platzsparende Alternative zum Erste-Hilfe-Kasten. Auch hier gilt: Was genau mitgeführt werden muss, ist nicht eindeutig geregelt. Um gut für Notfälle gerüstet zu sein, empfiehlt sich eine Verbandtasche, die der ÖNORM V 5100 entspricht.

Abgelaufene Artikel regelmäßig austauschen

Spätestens einige Jahre nach dem Kauf solltet ihr diverse Artikel aus eurem Erste-Hilfe-Kasten auf ihr Ablaufdatum überprüfen und die Autoapotheke gegebenenfalls austauschen.

Insbesondere die Utensilien aus dem Verbandskasten, die für den direkten Wundkontakt bestimmt sind – also Pflaster, Verbände, Auflagen und – müssen regelmäßig getauscht werden. Das Ablaufdatum findet sich direkt auf den betreffenden Artikeln und sollte nicht überschritten werden.

Mögliche Strafen

Wer kein oder nur mangelhaftes Verbandzeug dabei hat, muss bei einer etwaigen Kontrolle mit einer Geldstrafe rechnen. Wegen einer „abgelaufenen Autoapotheke“ kann es zwar zu keiner Bestrafung kommen, wie ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki erklärt: „Gestraft wird nur, wenn die gesetzliche Vorgabe der staubdichten Verpackung eines ‚zur Wundversorgung geeigneten Verbandzeugs‘, aufbewahrt in einem widerstandsfähigen Behälter, nicht gegeben ist.“

Ob eine angebrochene Autoapotheke mit in die Jahre gekommenen Pflastern diese Anforderung erfüllt, beurteilt allerdings zunächst der kontrollierende Polizist – und in einem etwaigen Verfahren den Gegenbeweis zu erbringen kann schwierig sein. Es empfiehlt sich also, in jedem Kfz immer einen vollständigen Verbandskasten nach ÖNORM V 5101 mitzuführen, dessen Inhalt sein Ablaufdatum noch nicht überschritten hat.

Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto: Das muss in den Verbandskasten
© Bild: Tamara Schögl

Bestseller: Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto

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Achtung: Vor dem Kauf solltet ihr jedenfalls einen Blick auf die Auflistung der inkludierten Artikel werfen.


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