Tamara Schögl
Irrtümer rund um den Reisepass

Irrtümer rund um den Reisepass

Rund um die Themen Autofahren und Reisepass gibt es etliche Missverständnisse. Wir klären die 8 hartnäckigsten Irrtümer auf.

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2023

Welche Reisedokumente werden in welchen Fällen wo benötigt? Wir gehen weit verbreiteten und hartnäckigen Irrtümern rund um Reisepass & Co auf den Grund.

Häufige Irrtümer rund um den Reisepass

Reisedokument bei Grenzübertritt (auch innerhalb der EU)

Annahme: „Bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU muss ich keine Reisedokumente mitführen.“

Diese Annahme ist nicht richtig. Auch als EU-Bürger müsst ihr bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU immer einen Reisepass bzw. einen gültigen Personalausweis mitführen – das gilt für Staaten mit und ohne Schengen-Abkommen. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument ist eine Verwaltungsübertretung und strafbar.

Führerschein als Reisedokument?

Annahme: „Mein Führerschein genügt als Reisedokument.“

Bei der Annahme, dass ein nationaler Führerschein als Reisedokument in anderen Staaten anerkannt wird, handelt es sich ebenfalls um einen weit verbreiteten Irrtum. Tatsächlich ist der Führerschein kein gültiges Reisedokument – auch nicht in Verbindung mit einem internationalen Führerschein. Bei der Einreise muss die Staatsangehörigkeit und die Identität belegt werden, was eben nur mit einem Reisepass oder einem offiziellen Personalausweis möglich ist.

Abgelaufener Reisepass

Annahme: „Mein Reisepass kann bis zu fünf Jahre abgelaufen sein – ich darf damit trotzdem überall innerhalb der EU ein- und ausreisen.“

Die nächste fälschliche Annahme, die euch bei Reisen in unnötige Schwierigkeiten bringen kann. Zwischen Österreich und einigen Ländern besteht zwar ein Abkommen, dass der Reisepass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein kann. Dennoch sollte ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden, denn bei einer Anreise mit dem Flugzeug oder Schiff kann trotz dieser Länderabkommen die Beförderung verweigert werden. Im Zweifelsfall sollte man die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Anbieters bzw. die Einreisebestimmungen aller Länder (auch für die Durchreise) genau studieren.

Personalausweis, statt Reisepass (außerhalb der EU)

Annahme: „Ich brauche keinen Reisepass, wenn ich einen gültigen Personalausweis dabei habe.“

Zwar ist ein Personalausweis innerhalb der EU ein anerkannter Nachweis der Staatsangehörigkeit bzw. Identität. Allerdings gilt dies nicht immer auch für Reisen außerhalb Europas: Die länderspezifischen Bestimmungen bezüglich Reisepass und Visum müssen hier berücksichtigt werden. Nachzulesen sind diese etwa auf der Website des Außenministeriums.

Reise mit Notpass

Annahme: „Ich habe meinen Reisepass verloren, aber mit einem ‚Notpass‘ kann ich meine Reise dennoch ohne Probleme antreten.“

Für die Ausstellung eines so genannten „Notpasses“ gelten strenge Kriterien: Er wird nur bei bestimmten Anlässen wie etwa Diebstahl oder Verlust ausgestellt und ist zudem nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Dazu gibt es für die Einreise in bestimmte Länder noch eigene Sonderbestimmungen, die beachtet werden sollten, um keine Schwierigkeiten bei der Ein/Ausreise zu bekommen (etwa in der Türkei oder den USA). Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr daher unbedingt vor der Reise bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes nachfragen, ob ein österreichischer Notpass als Einreisedokument akzeptiert wird, bzw. welche sonstigen Bestimmungen in solch einem Fall gelten.

Besonderheit bei österreichischen Nachbarländern

Annahme: „Für eine Einreise in ein Nachbarland von Österreich brauche ich keine Reisedokumente.“

Italien, die Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Liechtenstein und Deutschland: Sie alle gehören den Schengenstaaten an, aber: Das alles hebelt nicht die nach wie vor gültige gesetzliche Regelung auf, dass auch dort (und nicht nur an der Grenze!) ein Reisepass oder Personalausweis im Zuge einer Kontrolle verlangt werden kann.

Auch für die Einreise in Österreichs Nachbarländer - und für die Rückreise - kann ein Reisepass erforderlich sein.
Auch für die Einreise in Österreichs Nachbarländer – und für die Rückreise – kann ein Reisepass erforderlich sein. © Bild: Tamara Schögl

Pass für Haustiere

Annahme: „Ein Pass für mein Haustier? Noch nie davon gehört.“

Haustiere brauchen viel Liebe, Verpflegung – und auf Reisen außerdem einen „Pass“, den sogenannten EU-Heimtierausweis. Dieser muss vor der Reise beim Tierarzt organisiert werden muss, um eine vorschriftsmäßige Einreise eurer Haustiere zu ermöglichen. Weitere Informationen findet ihr hier.

Kinder reisen mit den Großeltern

Annahme: „Wenn meine Kinder mit den Großeltern auf Urlaub fahren, reicht ein Kinderreisepass für die Einreise.“

Diese Annahme kann in einigen Ländern, auch innerhalb der EU, zu Problemen führen. Egal ob eure Kinder alleine, mit Bekannten oder Verwandten unterwegs sind: Wichtig ist, dass neben dem Kinderreisepass auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten – am Besten in der jeweiligen Landessprache – mitgeführt wird. Vorlagen für derartige Vollmachten bekommt ihr z.B. bei den österreichischen Autofahrerclubs.