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Kein Versicherungsschutz bei Blitzeinschlag durchs Ladekabel

Teurer Spaß und böses Omen für alle Plug-In-Hybrid- und Elektroauto-Fahrer.

autorevue Magazin
Veröffentlicht am 10.08.2015

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 23. Mai 2013 könnte gravierende Auswirkungen für Plug-In-Hybrid- und Elektroautos haben.

Blitz durchs Ladekabel: Versicherung muss nicht zahlen

Eine Kasko-Versicherung muss, entsprechend den „allgemeinen Bedingungen für Kaskoversicherungen“, den Schaden am Auto nicht bezahlen, wenn der Blitz, der ins Haus einschlägt, übers Ladekabel die Elektrik im Auto zum Verschmoren bringt.

Anlass: Schaden bei Porsche 911 Turbo durch Ladekabel

Anlass für den Prozess, der bis zum OGH ging, war ein Porsche 911 Turbo, der in der Garage an einem so genannten Spannungs-Erhaltungs-Ladegerät hing. Die kurzzeitige Überspannung, die durch Blitzschlag das Stromnetz des Hauses belastete, pflanzte sich bis ins Auto fort. Der Schaden durch verschmorte Kabel war nicht gerade lächerlich und belief sich auf fast 23.000 Euro.

Erhaltungs-Ladung nicht empfehlenswert

Was wir daraus lernen: Eine so genannte Erhaltungs-Ladung ist weder notwendig noch empfehlenswert. Wenn ein Auto dauernd am Stromnetz hängt, gibt es nun einmal ein gewisses wenn auch geringes Risiko, dass es abbrennt, man muss da nicht unbedingt warten, bis der Blitz einschlägt.

Plug-In-Hybride und Elektroautos besitzen technische Sicherheitsschwellen gegen Beschädigung durch Überspannung. Aber 100 Prozent Sicherheit gibt’s auch hier nicht. Eine Versicherung könnte sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie der Kundschaft diese Sorge tatsächlich abnähme.